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   FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97   

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https://dejure.org/2002,15824
FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97 (https://dejure.org/2002,15824)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.08.2002 - 11 K 2876/97 (https://dejure.org/2002,15824)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. August 2002 - 11 K 2876/97 (https://dejure.org/2002,15824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ständige Wohnstätte; Ausland; Einkünfte; Steuerbar; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Wohnsitz; Doppelansässigkeit; Betriebsstätte; Arbeitnehmerüberlassung; Wirtschaftlicher Arbeitgeber - Zurechnung von Einkünften bei Tätigkeit im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Einkünften bei Tätigkeit im Ausland

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Zurechnung von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit in Italien nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien (DBA I); Bestehen je eines Wohnsitzes im In- und Ausland; Geeignetheit zum dauerhaften Wohnen; Ansässigkeit in Deutschland; Ständige Wohnstätte ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.04.2000 - I B 114/99

    DBA-Spanien; konzerninterne Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97
    Entscheidend ist nicht die gesellschaftsrechtliche Ebene, sondern vielmehr, dass der Kläger als Organ der A-GmbH in deren laufende Geschäftsführung eingebunden war und es seine Aufgabe war die Geschäfte der A-GmbH zu führen (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 6 ).

    Im Übrigen könnte im Fall einer nicht unüblichen Kostenerstattung durch die A-GmbH hier die Rechtsprechung des BFH eingreifen, nach der die Kostenerstattung an die "abgebende" Konzerngesellschaft dazu führt, dass die Vergütung des entsandten Arbeitnehmers von der "aufnehmenden" Gesellschaft getragen worden ist (vgl. dazu BFH in BFH/NV 2001, 6 ).

  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97
    Damit weist das Dienstleistungsverhältnis des Klägers zur A-GmbH die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses auf: Der Kläger hat der A-GmbH gegenüber seine Arbeitsleistung geschuldet, er ist unter deren Leitung tätig gewesen und war deren Weisungen unterworfen (im Ergebnis ebenso BFH in BStBl II 1986, 4).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 274/82

    Ständige Wohnstätte - DBA-Spanien - Arbeitnehmer - Abordnung in spanisches

    Auszug aus FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97
    Da bei doppeltem Wohnsitz die Ansässigkeit gemäß Art. 4 Abs. 2 DBA in erster Linie in dem Staat fingiert wird, in dem der Steuerpflichtige eine ständige Wohnstätte hat, muss die ständige Wohnstätte begrifflich ein Mehr, nämlich ein qualifizierter Wohnsitz sein (vgl. BFH in BStBl II 1986, 133).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97
    Da auch hier der Kläger nichts entscheidendes vorgelegt hat, ist von Folgendem auszugehen: Maßgeblich ist, ob und ggf. in welchem Umfang die vom Kläger in Italien ausgeübte Tätigkeit nach den Grundsätzen des Art. 7 DBA der inländischen A-GmbH oder deren etwa in Italien gelegenen Betriebsstätte zuzuordnen ist und die Vergütung deshalb (ggf. anteilig) wirtschaftlich zu Lasten der A-GmbH oder dieser Betriebsstätte geht (vgl. dazu das zum DBA-Schweiz 1971 ergangene BFH-Urteil vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BStBl II 1988, 819).
  • BFH, 10.11.1993 - I B 122/93

    Internationales Steuerrecht - Italien - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97
    Gegen die gesetzlich angeordnete Rückwirkung bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1993 I B 122/93, BStBl II 1994, 155 und Urteil vom 16. März 1994 I R 140/93, BStBl II 1994, 508).
  • BFH, 16.03.1994 - I R 140/93

    Art. 2 des Zustimmungsgesetzes zum DBA-Italien 1989 findet auch auf Vergütungen

    Auszug aus FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97
    Gegen die gesetzlich angeordnete Rückwirkung bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1993 I B 122/93, BStBl II 1994, 155 und Urteil vom 16. März 1994 I R 140/93, BStBl II 1994, 508).
  • BFH, 16.12.1998 - I R 40/97

    Schweiz: "Ständige Wohnstätte" i.S. des Art. 4 DBA-Schweiz

    Auszug aus FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97
    Jemand verfügt nach der Rechtsprechung über eine ständige Wohnstätte, wenn er die Möglichkeit hat, jederzeit (rechtmäßig) Räumlichkeiten als Wohnstätte zu nutzen und sie auch tatsächlich nutzt (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1998 - I R 40/97, BStBl II 1999, 207 zum DBA Schweiz).
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